Ratgeber Hochzeit

Zehn Fragen zur kirchlichen Trauung

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Die kirchliche Trauung- warum ?
Anders als im Standesamt, wo der rechtliche Akt der Eheschließung im Vordergrund steht, ist die Trauung eine kirchliche Feier.
Vor Gott und der versammelten Gemeinde erklärt das Brautpaar seinen Willen,in Verantwortung vor Gott als Ehepaar miteinander zu leben. Außerdem wird für das Paar gebetet und ihm der Segen Gottes zugesprochen.

1. Welche Trauung kommt in Frage: evangelisch, katholisch oder freikirchlich?
Grundsätzlich wird ein Paar in derjenigen Kirche getraut, der es angehört. Gehören beide Partner unterschiedlichen christlichen Konfessionen an, können gemeinsame Traugottesdienste mit Geistlichen beider Kirchen gefeiert werden.

2. Welche Kirche ist "zuständig"?
Jedes Mitglied einer Kirche gehört einer bestimmten Gemeinde an, in der Regel der Kirchengemeinde des Wohnortes.
Viele Paare wollen daher auch "vor Ort" ihren Traugottesdienst feiern. Auf Wunsch ist es aber auch möglich, in einer anderen Kirche getraut zu werden, oder von einem anderen Pastor bzw. einer anderen Pastorin. Da hierfür besondere Absprachen erforderlich sind, sollte man sich rechtzeitig erkundigen.

3. An wen müssen wir uns wenden?
Trauungen müssen immer bei einer Pastorin bzw. einem Pastor angemeldet werden.
In der Regel geschieht das - persönlich oder telefonisch - in der Gemeinde des Wohnorts. Auskünfte über mögliche Termine können auch die Gemeindebüros geben.
Adressen und Telefonnummern finden sich im Telefonbuch unter "Kirchen".

4. Müssen beide Partner der Kirche angehören ?
Die Feier der kirchlichen Trauung setzt voraus, dass beide Partner einer christlichen Kirche angehören.
Wenn nur einer der Kirche angehört, gelten unterschiedliche Regeln:
- In der evangelisch-lutherischen Kirche kann ein Gottesdienst gefeiert werden, der der Trauung ähnlich ist. Dessen Gestaltung richtet sich nach der Situation des Brautpaares und den ortsüblichen Gepflogenheiten.
- In der katholischen Kirche ist eine Trauung mit einem Dispens (einer besonderen Erlaubnis) möglich.
- In den evangelischen Freikirchen wird in der Regel dann kein Gottesdienst gefeiert.

5. Kann auch kirchlich getraut werden, wer schon einmal verheiratet war?
In den evangelischen Kirchen ist auch dann eine Trauung möglich. In der katholischen Kirche ist eine Trauung von Geschiedenen nur möglich, wenn die frühere Ehe kirchenrechtlich annulliert wurde.

6. Können wir uns einen Termin aussuchen?
Die Kirchengemeinden versuchen, sich beim Vereinbaren des Termins für den Traugottesdienst nach den Wünschen des Brautpaares zu richten. Da dies nicht immer möglich ist, empfiehlt es sich, einige Monate vorher anzufragen.

7. Was kostet eine Trauung?
Die Nutzung der Kirche sowie der Dienst der Geistlichen und der Kirchenmusik ist für Mitglieder der Kirche kostenlos.
Die früher erhobenen Gebühren für Läuten und Blumenschmuck sind heute nicht mehr üblich.

8. Gibt es Vorschriften für Kleidung und Einzug?
Kirchliche Vorschriften hierfür gibt es nicht. Alle Einzelheiten werden beim Traugespräch mit dem Pastor oder der Pastorin besprochen.

9. Können wir in der Kirche fotografieren?
Fotos oder Videoaufzeichnungen sind für viele Paare eine wichtige Erinnerung an ihre Hochzeit. Während eines Gottesdienstes kann Fotografieren oder Filmen aber erheblich stören.
Darum gibt es in einigen Kirchen ein generelles Fotografierverbot während der Gottesdienste. Näheres kann bei der Vorbereitung besprochen werden.

10. Werden bei der Gestaltung der Trauung Wünsche berücksichtigt?
In den meisten Gemeinden wird versucht, den Traugottesdienst so persönlich wie möglich zu gestalten. Wünsche und Vorschläge zur Gestaltung sind darum herzlich willkommen!

 

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